Allgemeine Geschäftsbedingungen – Cem Sacinti | Veedel Allrounder (AGB)

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und Cem Sacinti, handelnd unter „Veedel Allrounder“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

2. Leistungen

 

Ausgeführt werden Allround- und handwerkliche Hilfstätigkeiten, insbesondere Möbelmontage, Wandmontagen, kleinere Reparaturen sowie Hausmeisterservice.

 

Nicht angeboten werden Arbeiten, die in Deutschland einer Meisterpflicht unterliegen, insbesondere Elektroinstallationen oder Sanitäranschlüsse.

 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Arbeitsort zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist und notwendige Anschlüsse (z. B. Strom, Wasser) zur Verfügung stehen.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf besondere Gegebenheiten am Arbeitsort hinzuweisen, insbesondere auf Altbauwände, Hohlräume, verdeckte Leitungen, brüchige Bausubstanz oder sonstige bauliche Besonderheiten.

 

3. Preise & Zahlungsbedingungen

 

Alle Preise verstehen sich in Euro. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Stundensatz zzgl. Anfahrtspauschale sowie ggf. anfallender Materialkosten.

 

Für Leistungen auf Stundenbasis gilt eine Mindestabrechnungszeit von 1 Stunde. Weitere Arbeitszeit wird im 15-Minuten-Takt abgerechnet.

 

Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material wird ohne Gewähr verarbeitet. Für Mängel oder Folgeschäden, die hieraus entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

Bei Festpreisarbeiten stellt der Kunde sicher, dass die Räumlichkeiten und der Arbeitsbereich zum vereinbarten Termin aufgeräumt, frei zugänglich und arbeitsbereit sind. Hierzu zählt insbesondere, dass Möbel, Wandflächen, Fenster, Balkone oder sonstige Montagebereiche ohne zusätzlichen Zeitaufwand erreichbar sind.

 

Kommt es aufgrund fehlender oder unzureichender Vorbereitung zu Wartezeiten oder Verzögerungen, gilt der dadurch entstehende Mehraufwand als zusätzlicher Arbeitsaufwand und kann gesondert berechnet werden.

 

Zahlungen sind sofort fällig, spätestens jedoch 7 Tage nach Rechnungsstellung.

 

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich kann eine Mahngebühr in Höhe von 10 € pro Mahnung erhoben werden.

 

4. Terminvereinbarungen & Stornierungen

 

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

 

Absagen oder Terminverschiebungen durch den Auftraggeber sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

 

Eine einmalige Terminverschiebung am Tag des Termins ist aus Kulanz kostenfrei möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

 

Erfolgt nach einer bereits gewährten kulanten Terminverschiebung eine weitere Absage oder Terminverschiebung am Tag des Termins oder erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin, wird die Anfahrtspauschale sowie 1 Stunde Arbeitszeit in Rechnung gestellt, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

 

Bei vereinbarten Festpreisen gilt: Erfolgt nach einer bereits gewährten kulanten Terminverschiebung eine weitere Absage oder Terminverschiebung am Tag des Termins oder erscheint der Auftraggeber nicht, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Festpreises berechnet.

 

Sollte der Auftragnehmer aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Unfall oder andere unvorhersehbare Umstände) an der Durchführung eines vereinbarten Termins gehindert sein, wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

 

5. Abbruch von Arbeiten

 

Stellt sich während der Ausführung heraus, dass vereinbarte Arbeiten aufgrund baulicher Gegebenheiten, Sicherheitsrisiken, fehlender Voraussetzungen oder unvorhersehbarer Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand durchgeführt werden können, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten abzubrechen.

 

Bereits erbrachte Leistungen, Arbeitszeit, Materialkosten sowie die Anfahrt sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu vergüten.

 

6. Haftung

 

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes.

 

Für Schäden, die durch fehlerhafte Vorleistungen Dritter, durch vom Auftraggeber bereitgestelltes Material oder durch nicht erkennbare bauliche Gegebenheiten entstehen, wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

 

7. Gewährleistung / Mängel

 

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Ausführung, schriftlich anzuzeigen.

 

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

Die Leistung gilt als abgenommen, sofern nicht unverzüglich nach Ausführung wesentliche Mängel angezeigt werden.

 

8. Datenschutz

 

Zur Vertragserfüllung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers gespeichert.

 

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

 

Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.

 

9. Schlussbestimmungen

 

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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